Gehaltsverhandlung: Echte Tabus in der Gehaltsverhandlung
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Echte Tabus in der Gehaltsverhandlung

Fragen nach Krankheiten, die nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, sind tabu. Ihr potentieller Arbeitgeber kann Sie gern auf Allergien bezüglich von Stoffen befragen, die in der Tätigkeit verwendet werden, aber generelle Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand sind nicht zulässig. Die eventuell notwendige Abklärung kann hier ohnehin nur ein Arzt sicherstellen.

Es geht den Arbeitsgeber auch nichts an, was Sie mit Ihrem Geld machen. Nur wenn Sie große Schulden haben und eine Lohnpfändung zu befürchten ist, muss der Arbeitgeber das wissen! Hier haben Lügen oder Verschweigen wirklich kurze Beine.

Ob Sie einen festen Freund oder eine Freundin haben, geht den Arbeitgeber auch nichts an. Dagegen ist eine bestehende Ehe und vorhandene Kinder für den Arbeitgeber schon eine wichtige Information, da sich solche Umstände durchaus auf die Gestaltung der Arbeitszeiten und auch auf Löhne und Gehälter auswirken kann. Außerdem müssen Sie sich ja weder Ihrer Ehe noch Ihrer Kinder schämen.

Meist wird davon ausgegangen, dass nur Arbeitgeber die falschen Fragen stellen. Aber auch Bewerber tappen oftmals unbewusst in dieses Fettnäpfchen. Stellen Sie Ihrem künftigen Vorgesetzten keine persönlichen Fragen und keine von der Art, die Ihre Begeisterung für den angebotenen Job in Frage stellen könnten. Wie schlimm es wohl wäre, häufig zu spät zu kommen ist mit Sicherheit keine gute Frage!

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