Echte Tabus in der Gehaltsverhandlung
Fragen nach Krankheiten, die nichts
mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, sind tabu.
Ihr potentieller Arbeitgeber kann Sie gern auf Allergien bezüglich
von Stoffen befragen, die in der Tätigkeit verwendet
werden, aber generelle Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand
sind nicht zulässig. Die eventuell notwendige Abklärung
kann hier ohnehin nur ein Arzt sicherstellen.
Es geht den Arbeitsgeber auch nichts
an, was Sie mit Ihrem Geld machen. Nur wenn Sie große
Schulden haben und eine Lohnpfändung zu befürchten
ist, muss der Arbeitgeber das wissen! Hier haben Lügen
oder Verschweigen wirklich kurze Beine.
Ob Sie einen festen Freund oder eine
Freundin haben, geht den Arbeitgeber auch nichts an. Dagegen
ist eine bestehende Ehe und vorhandene Kinder für den
Arbeitgeber schon eine wichtige Information, da sich solche
Umstände durchaus auf die Gestaltung der Arbeitszeiten
und auch auf Löhne und Gehälter auswirken kann.
Außerdem müssen Sie sich ja weder Ihrer Ehe noch
Ihrer Kinder schämen.
Meist wird davon ausgegangen, dass
nur Arbeitgeber die falschen Fragen stellen. Aber auch Bewerber
tappen oftmals unbewusst in dieses Fettnäpfchen. Stellen
Sie Ihrem künftigen Vorgesetzten keine persönlichen
Fragen und keine von der Art, die Ihre Begeisterung für
den angebotenen Job in Frage stellen könnten. Wie schlimm
es wohl wäre, häufig zu spät zu kommen ist
mit Sicherheit keine gute Frage!
|
...
oder Sie suchen hier einfach: |
|
|
|
|