Kleine und große Lebenslügen: Das sind die Risiken, wenn Sie bei der Bewerbung lügen...
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Kleine und große Lebenslügen

Ein Satz zu diesem Thema vorneweg: Grundsätzlich sind Sie sicherlich ein ehrlicher Mensch und haben gelernt, nicht zu lügen. Das ist auch gut so, kann Ihnen aber besonders in der Situation des Vorstellungsgespräches durchaus die Türen zum Job verschließen. Wägen Sie also gut ab, was Sie dem Gesprächspartner sagen müssen oder sagen wollen und was Sie lieber für sich behalten oder was den Personalentscheider eventuell auch nichts angeht.

Natürlich können wir hier nicht alle Möglichkeiten beschreiben, die das Leben so mit sich bringt. Aber auf einige typische Situationen wollen und können wir durchaus kurz eingehen. Betrachten Sie diesen Abschnitt also nicht als allumfassend, abschließend oder jede Situation erklärend, sondern mehr als Anregung zum Nachdenken, was Ihre eigene Situation betrifft.

Schul- und Ausbildungslücken

Nicht immer verlaufen die Schulausbildung und die berufliche Ausbildung geradlinig und ohne Probleme. Jahrgangswiederholungen, unentschuldigte Fehlzeiten, häufige Schulwechsel, abgebrochene oder unterbrochene Berufsausbildungen, Ausbildungswechsel und ähnliche Dinge führen oftmals zu Lücken im Lebenslauf, zu entsprechenden Bemerkungen in den Zeugnissen und so auch immer wieder zu Nachfragen der Personalentscheider.

Wortreiche Lügen und Ausflüchte zählen hier nicht wirklich. Erklären Sie Ihrem Gesprächspartner, warum Sie in Ihrer Jugend gerade so gelebt haben und geben Sie dabei aber auch die Sicherheit, dass Sie aus möglichen Fehlern gelernt haben und bereit sind, künftig gezielter an Ihrer Entwicklung zu arbeiten. Machen Sie dabei auch deutlich, dass die gebotene Jobchance für Sie dafür eine ideale Möglichkeit ist.

Lücken in der Beschäftigungsgeschichte

In Ihrem Lebenslauf haben Sie geschildert, wann Sie welcher Tätigkeit nachgegangen sind. Dabei kann es durchaus zu Lücken wegen Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung oder längerer Krankheit kommen. Auch wenn es gerade bei Langzeitarbeitslosigkeit möglicherweise nicht immer so war, dass Sie sich ständig um eine Beschäftigung gekümmert haben, geben Sie dem Personalentscheider die Gewissheit, dass Sie sich regelmäßig um eine berufliche Zukunft gesorgt haben. Dass Sie dabei nicht erfolgreich waren können Sie durchaus auf den schwierigen Arbeitsmarkt „schieben“.

Häufig wechselnde Arbeitsstellen

Der eine oder andere Bewerber kann eine illustre Ansammlung verschiedener Arbeitgeber vorweisen. Das kann durchaus den Eindruck vermitteln, dass es Sie nicht lange an einem Arbeitsplatz hält und Sie somit als kompetenter Arbeitnehmer eher ungeeignet erscheinen. Wenn Ihre Arbeitstellen sich zumindest in einem Berufsumfeld bewegen, ist eine Begründung nicht allzu schwierig. Sie haben sich möglicherweise nicht ausreichend gefordert gefühlt, sehen aber in Ihrer jetzigen Bewerbung eine neue Qualität des beruflichen Angebotes.
Bei vielen Arbeitsstellen in unterschiedlichen beruflichen Feldern können Sie zumindest die ersten Jahre als persönliche Orientierungsphase erklären. Dann jedoch wird es schwieriger. Versuchen Sie dem potentiellen Arbeitgeber zu vermitteln, dass Sie vieles ausprobieren wollten, jetzt aber wissen, wofür Sie sich besonders gut geeignet fühlen und dass Sie die Erfahrungen aus den anderen Arbeitsstellen hier besonders gut einbringen können.

Kündigungen

Wenn Sie über ordentliche Arbeitszeugnisse verfügen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Im Arbeitszeugnis selbst muss und darf nämlich der eigentliche Kündigungsgrund nicht angegeben werden. Achten Sie darauf, wenn Sie Arbeitszeugnisse erhalten! Geht aus Ihren Arbeitszeugnissen hervor, dass Sie aufgrund mangelnder Arbeitsleistungen, fehlender Loyalität oder beruflicher Nichteignung gekündigt worden sind, wird es schwierig. Hier haben Sie fast nur die Chance, persönliche Zerwürfnisse mit dem Arbeitgeber oder direkten Vorgesetzten als Grund für derartige Kündigungen vorzubringen. Entweder es wird Ihnen geglaubt oder nicht. Die Chancen stehen eins zu eins. Fatal ist es hingegen meist, die wahren Kündigungsgründe bei Kündigungen aus Gründen, die in der Persönlichkeit des Arbeitnehmers liegen, zur Sprache zu bringen. Dann haben Sie meist schon verloren.

Schwangerschaft

Auch wenn sich die Frage nach einer vorliegenden oder geplanten Schwangerschaft für den Personaler meist eigentlich verbietet, wird sie immer wieder gern gestellt. Nur in wenigen beruflichen Bereichen ist diese Frage legitim, in der Regel aber sogar verboten. Natürlich können Sie das Ihrem Gesprächspartner so nicht sagen. Sofern Ihre Schwangerschaft nicht ohnehin schon sichtbar ist, können Sie auf diese Frage recht einfach antworten. „Nicht, dass ich wüsste!“, ist hier die passende Antwort. Damit haben Sie weder bejaht noch verneint.

Chronische Krankheiten

Wenn Sie chronisch krank sind und Ihre Erkrankung keine absehbaren Auswirkungen auf die Berufsausübung hat, können Sie die Frage danach verneinen. Insbesondere AIDS oder Zuckerkrankheit, Krebserkrankungen oder andere chronische Leiden werden von den Personalentscheidern gern als Ablehnungsgründe genommen, ohne dies so zu sagen. Achten Sie allerdings darauf, dass Ihre möglicherweise vorliegende Erkrankung die Berufsausübung nicht einschränkt oder vielleicht sogar verbietet.

Sexuelle Vorlieben

Danach werden Sie selten gefragt und wenn, dann geht das den Arbeitgeber wirklich nichts an. Keiner darf wegen seiner sexuellen Vorlieben diskriminiert werden, solange diese nicht dem Strafgesetz unterliegen. Antworten Sie hier niemals direkt! „Ich führe eine glückliche Beziehung!“, sollte als Antwort in aller Regel ausreichen.

Außergewöhnliche Hobbys

Manchmal sind außergewöhnliche Hobbys richtig interessant und manchmal können diese zum Hindernis werden. Haben Sie solche liebgewordenen Freizeitbeschäftigungen in der schriftlichen Bewerbung schon angegeben, dann müssen Sie jetzt auch dazu stehen! Versichern Sie aber, dass der Aufwand für Ihr Hobby Ihre Arbeitsbereitschaft und Leistungsfähigkeit in keiner Weise einschränkt.

An dieser Stelle belassen wir es mit den kleinen Tipps und verweisen im Einzelfall auf unseren Beratungmöglichkeiten. In jedem Fall sollten Sie sich im Vorhinein über mögliche Fallstricke informieren. Nach dem Vorstellungsgespräch ist es dann ohnehin zu spät.

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