Kleine und große Lebenslügen
Ein Satz zu diesem Thema vorneweg:
Grundsätzlich sind Sie sicherlich ein ehrlicher Mensch
und haben gelernt, nicht zu lügen. Das ist auch gut so,
kann Ihnen aber besonders in der Situation des Vorstellungsgespräches
durchaus die Türen zum Job verschließen. Wägen
Sie also gut ab, was Sie dem Gesprächspartner sagen müssen
oder sagen wollen und was Sie lieber für sich behalten
oder was den Personalentscheider eventuell auch nichts angeht.
Natürlich können wir hier
nicht alle Möglichkeiten beschreiben, die das Leben so
mit sich bringt. Aber auf einige typische Situationen wollen
und können wir durchaus kurz eingehen. Betrachten Sie
diesen Abschnitt also nicht als allumfassend, abschließend
oder jede Situation erklärend, sondern mehr als Anregung
zum Nachdenken, was Ihre eigene Situation betrifft.
Schul- und Ausbildungslücken
Nicht immer verlaufen die Schulausbildung
und die berufliche Ausbildung geradlinig und ohne Probleme.
Jahrgangswiederholungen, unentschuldigte Fehlzeiten, häufige
Schulwechsel, abgebrochene oder unterbrochene Berufsausbildungen,
Ausbildungswechsel und ähnliche Dinge führen oftmals
zu Lücken im Lebenslauf, zu entsprechenden Bemerkungen
in den Zeugnissen und so auch immer wieder zu Nachfragen der
Personalentscheider.
Wortreiche Lügen und Ausflüchte
zählen hier nicht wirklich. Erklären Sie Ihrem Gesprächspartner,
warum Sie in Ihrer Jugend gerade so gelebt haben und geben
Sie dabei aber auch die Sicherheit, dass Sie aus möglichen
Fehlern gelernt haben und bereit sind, künftig gezielter
an Ihrer Entwicklung zu arbeiten. Machen Sie dabei auch deutlich,
dass die gebotene Jobchance für Sie dafür eine ideale
Möglichkeit ist.
Lücken in der Beschäftigungsgeschichte
In Ihrem Lebenslauf haben Sie geschildert,
wann Sie welcher Tätigkeit nachgegangen sind. Dabei kann
es durchaus zu Lücken wegen Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung
oder längerer Krankheit kommen. Auch wenn es gerade bei
Langzeitarbeitslosigkeit möglicherweise nicht immer so
war, dass Sie sich ständig um eine Beschäftigung
gekümmert haben, geben Sie dem Personalentscheider die
Gewissheit, dass Sie sich regelmäßig um eine berufliche
Zukunft gesorgt haben. Dass Sie dabei nicht erfolgreich waren
können Sie durchaus auf den schwierigen Arbeitsmarkt
„schieben“.
Häufig wechselnde Arbeitsstellen
Der eine oder andere Bewerber kann
eine illustre Ansammlung verschiedener Arbeitgeber vorweisen.
Das kann durchaus den Eindruck vermitteln, dass es Sie nicht
lange an einem Arbeitsplatz hält und Sie somit als kompetenter
Arbeitnehmer eher ungeeignet erscheinen. Wenn Ihre Arbeitstellen
sich zumindest in einem Berufsumfeld bewegen, ist eine Begründung
nicht allzu schwierig. Sie haben sich möglicherweise
nicht ausreichend gefordert gefühlt, sehen aber in Ihrer
jetzigen Bewerbung eine neue Qualität des beruflichen
Angebotes.
Bei vielen Arbeitsstellen in unterschiedlichen beruflichen
Feldern können Sie zumindest die ersten Jahre als persönliche
Orientierungsphase erklären. Dann jedoch wird es schwieriger.
Versuchen Sie dem potentiellen Arbeitgeber zu vermitteln,
dass Sie vieles ausprobieren wollten, jetzt aber wissen, wofür
Sie sich besonders gut geeignet fühlen und dass Sie die
Erfahrungen aus den anderen Arbeitsstellen hier besonders
gut einbringen können.
Kündigungen
Wenn Sie über ordentliche Arbeitszeugnisse
verfügen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Im
Arbeitszeugnis selbst muss und darf nämlich der eigentliche
Kündigungsgrund nicht angegeben werden. Achten Sie darauf,
wenn Sie Arbeitszeugnisse erhalten! Geht aus Ihren Arbeitszeugnissen
hervor, dass Sie aufgrund mangelnder Arbeitsleistungen, fehlender
Loyalität oder beruflicher Nichteignung gekündigt
worden sind, wird es schwierig. Hier haben Sie fast nur die
Chance, persönliche Zerwürfnisse mit dem Arbeitgeber
oder direkten Vorgesetzten als Grund für derartige Kündigungen
vorzubringen. Entweder es wird Ihnen geglaubt oder nicht.
Die Chancen stehen eins zu eins. Fatal ist es hingegen meist,
die wahren Kündigungsgründe bei Kündigungen
aus Gründen, die in der Persönlichkeit des Arbeitnehmers
liegen, zur Sprache zu bringen. Dann haben Sie meist schon
verloren.
Schwangerschaft
Auch wenn sich die Frage nach einer
vorliegenden oder geplanten Schwangerschaft für den Personaler
meist eigentlich verbietet, wird sie immer wieder gern gestellt.
Nur in wenigen beruflichen Bereichen ist diese Frage legitim,
in der Regel aber sogar verboten. Natürlich können
Sie das Ihrem Gesprächspartner so nicht sagen. Sofern
Ihre Schwangerschaft nicht ohnehin schon sichtbar ist, können
Sie auf diese Frage recht einfach antworten. „Nicht,
dass ich wüsste!“, ist hier die passende Antwort.
Damit haben Sie weder bejaht noch verneint.
Chronische Krankheiten
Wenn Sie chronisch krank sind und Ihre
Erkrankung keine absehbaren Auswirkungen auf die Berufsausübung
hat, können Sie die Frage danach verneinen. Insbesondere
AIDS oder Zuckerkrankheit, Krebserkrankungen oder andere chronische
Leiden werden von den Personalentscheidern gern als Ablehnungsgründe
genommen, ohne dies so zu sagen. Achten Sie allerdings darauf,
dass Ihre möglicherweise vorliegende Erkrankung die Berufsausübung
nicht einschränkt oder vielleicht sogar verbietet.
Sexuelle Vorlieben
Danach werden Sie selten gefragt und
wenn, dann geht das den Arbeitgeber wirklich nichts an. Keiner
darf wegen seiner sexuellen Vorlieben diskriminiert werden,
solange diese nicht dem Strafgesetz unterliegen. Antworten
Sie hier niemals direkt! „Ich führe eine glückliche
Beziehung!“, sollte als Antwort in aller Regel ausreichen.
Außergewöhnliche Hobbys
Manchmal sind außergewöhnliche
Hobbys richtig interessant und manchmal können diese
zum Hindernis werden. Haben Sie solche liebgewordenen Freizeitbeschäftigungen
in der schriftlichen Bewerbung schon angegeben, dann müssen
Sie jetzt auch dazu stehen! Versichern Sie aber, dass der
Aufwand für Ihr Hobby Ihre Arbeitsbereitschaft und Leistungsfähigkeit
in keiner Weise einschränkt.
An dieser Stelle belassen wir es mit
den kleinen Tipps und verweisen im Einzelfall auf unseren
Beratungmöglichkeiten.
In jedem Fall sollten Sie sich im Vorhinein über mögliche
Fallstricke informieren. Nach dem Vorstellungsgespräch
ist es dann ohnehin zu spät.
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